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PV-Anlagen bei Privatleuten, nicht Gewerbetreibende: Hinweise zur Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbeanmeldung:
Für PV-Anlagen bis etwa 10 kWp ist kein Gewerbe (Kommune) anzumelden.
Beim Finanzamt gilt man grundsätzlich als Unternehmer, da Strom produziert und verkauft wird.
Als Unternehmer gibt es zwei Varianten:
1. Kleinunternehmerregelung:
Bei der Höhe der Stromvergütung (Größe einer Hausdachanlage) wäre man eigentlich als Kleinunternehmer einzustufen.
Dabei bräuchte man keine Umsatzsteuer abzuführen. Man erhält vom EVU die gesetzliche Stromvergütung nach EEG ohne Mehrwertsteuer. Man kann die PV-Anlage abschreiben und eine jährliche steuerliche Gewinnermittlung durchführen, indem man Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellt.
Ein evtl. Gewinn ist zu versteuern. Ein Verlust würde sich steuermildernd auswirken. Grundsätzlich besteht Pflichtveranlagung. Ausnahme: Der Gewinn ist so klein, bzw. das zu versteuernde Einkommen ist insgesamt so gering, dass das Finanzamt auf eine Besteuerung verzichtet.
Nachteil: Man ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und erhält somit die bei der Anschaffung der Anlage sowie bei späteren Ausgaben (Reparaturen etc.) bezahlte Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurück.
2. Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer, also Option auf Besteuerung als Unternehmer:
Hier muss man die zusätzlich vom EVU bezahlte MWST als Durchgangsposten in Form der Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, anfangs meist monatlich.
Abschreibung und steuerliche Gewinnermittlung wie oben.
Vorteil: Sie erhalten die MWST der Anlagekosten und späterer Ausgaben für die Anlage vom Finanzamt zurück, sind also vorsteuerabzugsberechtigt. Die Umsatzsteuer ans Finanzamt belastet Sie finanziell nicht.
Bereits bei der Anmeldung der PV-Anlage beim EVU wird eine Entscheidung abverlangt, ob man als Kleinunternehmer gelten soll oder man die Option auf Besteuerung als Unternehmer wählt. Je nach dem erhält man dann die Stromvergütung mit oder ohne Mehrwertsteuer.
Eine Meldung ans Finanzamt, dass man eine PV-Anlage betreibt, ist ebenfalls erforderlich.
Bei weiteren Fragen kann man sich an den zuständigen Finanzbeamten (Umsatzsteuer) oder an einen Steuerberater wenden.
Für Mitglieder des Solar Energie Fördervereins der Infostelle Amberg / Amberg-Sulzbach erfolgt eine kostenlose steuerliche Beratung bei Kleinanlagen.
Sämtliche Informationen auch die Beratung ohne Gewähr.
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